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Wer Waren verkauft, sollte seinen Shop prüfen
Ab 27. September 2026 gelten neue Vorgaben für Gewährleistung, Garantien und Umweltwerbung. Für kleine Unternehmen heißt das vor allem: Pflichtinformationen prüfen, pauschale Nachhaltigkeitsaussagen vermeiden und lieber konkret sagen, was tatsächlich getan wird.
Beim Verkauf von Waren an Verbraucher muss künftig deutlicher auf die gesetzliche Gewährleistung hingewiesen werden. Dafür gibt es einen europaweit einheitlichen Hinweis, eine vorgegebene grafische Mitteilung. Zusätzliche Kennzeichnungspflichten können entstehen, wenn ein Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt gibt. Für Onlineshops bedeutet das vor allem:
- Gewährleistungshinweis korrekt einbinden
- Herstellerangaben zu Garantien prüfen
- Produktseiten gegebenenfalls ergänzen
Wer ausschließlich Dienstleistungen anbietet, ist von diesem Teil meist nicht betroffen.
Umweltwerbung wird strenger
Für viele Unternehmen dürfte dieser Punkt wichtiger sein. Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „CO₂-neutral“ sollten nicht mehr einfach als allgemeine Werbeaussage verwendet werden. Entscheidend wird: Was genau bedeutet die Aussage – und lässt sie sich belegen? Statt „Unsere umweltfreundlichen Verpackungen“ ist beispielsweise „Unsere Verpackungen bestehen zu 90 Prozent aus Recyclingkarton“ die bessere Lösung. Kurz gesagt: Weniger behaupten, mehr erklären.
Vorsicht bei Siegeln und Klimaversprechen
Auch selbst gestaltete Umwelt- oder Nachhaltigkeitssiegel sollten überprüft werden. Ein Logo darf nicht den Eindruck einer unabhängigen Zertifizierung vermitteln, wenn es diese gar nicht gibt. Besonders kritisch werden Aussagen wie „klimaneutral“, wenn die behauptete Klimaneutralität lediglich durch CO₂-Kompensation erreicht wird. Auch Zukunftsversprechen wie „Bis 2030 sind wir klimaneutral“ sollten nur verwendet werden, wenn dahinter ein konkreter und überprüfbarer Plan steht.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Ein kurzer Check genügt oft schon:
- Gibt es im Shop die notwendigen Hinweise zu Gewährleistung und Garantie?
- Wo verwenden wir Begriffe wie „nachhaltig“, „ökologisch“ oder „klimaneutral“?
- Können wir diese Aussagen konkret belegen?
- Gibt es eigene Umweltlogos oder Siegel?
- Versprechen wir mehr, als tatsächlich nachweisbar ist?
Besonders prüfen sollte man Website, Shop, Produkttexte, Flyer, Verpackungen und Social Media.
Aus der Pflicht kann bessere Werbung werden
Die neuen Regeln sind nicht nur lästig. Sie können Werbung sogar verbessern. „Wir arbeiten nachhaltig“ sagt wenig. „Unsere Versandkartons bestehen vollständig aus Recyclingpapier“ sagt etwas. Konkrete Aussagen sind glaubwürdiger, verständlicher und meist auch überzeugender. Die einfache Empfehlung lautet deshalb: Nicht grüner werben – konkreter werben.
Hinweis: Dieser Beitrag dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel sollte die konkrete Gestaltung rechtlich geprüft werden.
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