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Zum Teil sind es nur Kleinigkeiten, die aber unbedingt beachtet werden müssen, wenn Sie keine Abmahnung riskieren möchten.
Als Agentur-Partner von eRecht24 nehme ich regelmäßig an Webinaren zumn Thema Recht im Internet teil. Ich möchte Sie mit meinen Worten von den aktuellen Änderungen in Kenntnis setzen, die für Ihre Website wichtig sein können. Wenn nicht, können Abmahnungen drohen. Zwar sind Abmahnungen seit 2020 durch „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ und 2021 durch die „Listen-Regelung“ schwieriger geworden. Aber vorbei ist es damit weiterhin nicht und die Behörden werden bei Datenschutzverstößen nach Beschwerden ebenfalls aktiv.
Digital Services Act
Der Digital Services Act ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, die Regulierung und Verantwortlichkeit von Online-Plattformen zu stärken. Sie legt neue Vorschriften fest, um die Transparenz bei der Moderation von Inhalten und der Verwendung von Algorithmen zu fördern, die Bekämpfung illegaler Inhalte zu verbessern und die Rechte der Nutzer zu schützen. Der Digital Services Act zielt darauf ab, das Vertrauen der Verbraucher in digitale Dienste zu stärken und eine sicherere und nachhaltige digitale Umgebung zu schaffen.
Der DSA sollte eigentlich für normale Webseiten-Betreiber keine Rolle spielen. Aber so ganz sicher sind sich die Juristen in dieser Frage offenbar nicht. Eigentlich gilt der DSA nur für große Betreiber. Aber schon, wenn es um Webseitenbetreiber, Onlineshops ober Blogs geht, enthalten die Antworten Formulierungen wie „Eigentlich nein, aber.“ oder „Voraussichtlich nicht.“ Schon Kommentarfunktionen, Diskussionsbereiche oder Kommunikation mit den Nutzern werden als mögliche Funktionen genannt, die unter den DSA fallen könnten. Vermutlich sind das Vorbehaltsformulierungen von Juristen, aber wenn Sie es für Ihre Seite genau wissen wollen, sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens dazu befragen. Nach den Diskussionen, die ich bislang verfolgen konnte, dürfte der Gesetzgeber den Fokus eher auf die größeren Anbieter legen. Das bedeutet aber nicht, dass Abmahner es nicht auf diesem Weg versuchen könnten.
TMG, DDG, TTDSG. Alles klar?
Das Telemediengesetz (TMG) wird zum Digitale-Dienste-Gesetz und heißt jetzt DDG. Es erweitert nicht nur den oben genannten Digital Services Act der EU, sondern ersetzt auch das Telemediengesetz und benennt das Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutzgesetz um. Die neuen Regelungen haben Auswirkungen auf die Impressumspflicht. Es ist wichtig, dass die Gesetze korrekt im Impressum, in den Cookie-Bannern und in den Datenschutzinformationen benannt werden. Dies ist schnell erledigt und kann eine Menge Ärger ersparen, da ungültige Rechtsgrundlagen als Grundlage für Abmahnungen dienen könnten. Ein Mitbewerber könnte einen Wettbewerbsverstoß in einem fehlerhaften Impressum sehen, was zu rechtlichen Konsequenzen führen könnte. Obwohl der Missbrauch von Abmahnungen gesetzlich eingedämmt wurde, bleibt eine solche Änderung ein gefundenes Fressen für Abmahner.