So schnell kann es gehen. Während sich die Ersten in Sicherheit wähnten, warnten wir bereits vor Abmahnungen mit Verspätung. Dass es jetzt so schnell gehen würde, war nicht zu erwarten. Und auch nicht alle Gründe.
Heute warnte in einem Agentur-Newsletter unser Abmahnspezialist vor bereits eingehenden Abmahnungen. Kostenpflichtig abgemahnt werden, das wundert nun nicht gerade, fehlende Datenschutzerklärungen. Abgemahnt wird ferner wegen unvollständiger Einbindung von Google Analytics sowie der fehlerhaften Verwendung von Like- und Sharebuttons von Facebook. Überraschend sind Abmahnungen wegen der Einbindung von Google-Fonts.
Unterlassungserklärungen sollten nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Rücksprache mit Ihrem Anwalt ist also zu empfehlen. Parallel dazu sollte versucht werden, die bemängelten Dinge abzustellen.
Sollten Sie Ihre Website noch nicht auf die Datenschutz-Grundverordnung vorbereitet haben, sollten Sie dies wirklich schnellstens nachholen. Wenn Sie auf Ihrer Website Probleme feststellen oder unsicher sind, können wir Ihnen in den meisten Fällen behilflich sein.
Garantieren, und das muss leider hinzugefügt werden, können wir nichts. Die DSGVO hat noch zu viele Unklarheiten. Aber man kann das Risiko zumindest deutlich minimieren.